Wärmepumpen

Neue Förderungen für Wärmepumpen

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Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen

01

BEG Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung mit den Maßnahmen Hei­zungs­tausch, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik und Gebäudehülle

02

BEG Effizienzhausförderung für Nichtwohngebäude

03

BEG Effizienzhausförderung für Wohngebäude

Die Änderungen für die BEG- Effizienzhausförderung

für Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­den gelten bereits ab 28.07.2022. Ab den 15.08.2022 erfolgen die Änderungen im Bereich BEG- Einzelmaßnahmen in der Sanierung. Übergangsweise kann daher bis einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.
Wärmepumpen erhalten weiterhin die höchsten Förderungen, da sie den CO2-Ausstoß maximal senken und keine fossilen Energieträger benötigen.

Wichtige Themen rund um die Förderung für Wärmepumpen

Wärmepumpen im Bestand

Die wichtigste Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG-Förderungen zur Umsetzung eines Effizienzhaus-Standards wurde aktuell angepasst und ist seit dem 28.07.2022 in Kraft getreten. Des Weiteren ist eine Anpassung der BEG-Einzelmaßnahmen beschlossen, welche zum 15.08.2022 in Kraft tritt.

Einzelförderung (Heizungstausch)

Mit den attraktiven Förderkonditionen der BEG möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Fördersätze bewegen sich von 25 bis 40 % ausgehend von maximal 60.000 € Investitionskosten je Wohneinheit. Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wär­me­pum­pe, sondern auch die Kosten für die Wärmequelle sowie für Installation, Inbetriebnahme und Optimierungskosten.

Weiterführende Informationen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) entnommen werden.

KfW-Effizienzhausförderung Sanierung

Die Effizienzhausförderung der BEG mit unterschiedlichen Fördersätzen, abhängig vom ausgeführten Standard haben sich seit dem 28.07.2022 verändert. Gefördert werden Wohngebäude ab der Effizienzhausklasse 85 (EE/NH), sowie Wohn- und Nichtwohngebäude ab der Effizienzhausklasse 70 (EE/NH). Die Maximale Kredithöhe beträgt dafür 120.000 €, wobei zum Beispiel ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 bei einem Effizienzhaus 40 (EE/NH), möglich ist.

KfW & BAFA - die besten Programme

Je nach individueller Situation stehen verschiedene Förderungen für Heizungen bereit. Etwa die BEG-Förderung des BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude) oder die Förderung über verschiedene KfW-Kre­dit­pro­gram­me, z. B. für Effizienzhäuser.

Wärmepumpen im Neubau

Die Effizienzhausförderung Neubau der BEG hat sich seit dem 28.07.2022 verändert. Es werden nur noch Häuser der Effizienzhausklasse 40 NH gefördert. Die Maximale Kredithöhe für den Wohnungsbau beträgt 120.000 € mit einem max. Tilgungszuschuss von 5 % (6.000 €). Für Nichtwohngebäude ist ein Förderbetrag von 2.000 €/m², je­doch max. 10 Mio. € je Bauvorhaben vorgesehen.

Es gelten grundsätzlich die aktuellen Förderbedingungen der BEG bzw. des BAfA.